Fragen und Antworten - FAQs
Wann ist ein erster Besuch beim Kieferorthopäden ideal?
Der beste Zeitpunkt ist, wenn die Schneidezähne wechseln.
Reicht es mit einem ersten Check, wenn alle Milchzähne herausgefallen sind?
Nein, für einen notwendigen Behandlungsbeginn wäre das meist schon zu spät.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Kieferorthopädische Behandlungen sind keine kurzfristigen Aktionen. Je nach Ausgangssituation dauern sie bis zum Abschluss der Pubertät, meist jedoch 4 Jahre.
Können auch Erwachsene kieferorthopädisch behandelt werden?
Ja, Patienten können in jedem Alter behandelt werden. Entscheidend ist der ausreichende Sitz der Zähne im Knochen sowie Entzündungsfreiheit.
Ist das Vorgehen bei Erwachsenen anders?
Mit Rücksicht auf kosmetische Ansprüche, Beruf und Alter wird vielfach mit speziellen Systemen gearbeitet, wie beispielsweise mit kaum sichtbaren Schienen oder mit unsichtbaren festen Spangen.
Wie läuft eine kieferorthopädische Beratung ab?
In drei Phasen. Zuerst kommt es beim ersten Termin zur Feststellung eines Behandlungsbedarfes. Liegt ein solcher vor, werden Planungsunterlagen erstellt. Das Ergebnis der Planung wird gemeinsam besprochen. Jetzt trifft der Patient seine Entscheidung zur Behandlung. Liegt kein Behandlungsbedarf vor oder ist es noch zu früh für eine Behandlung, wird die weitere Entwicklung in großen Abständen kontrolliert.
Was wird Ihnen im Behandlungsvorschlag mitgeteilt?
Sie werden darüber informiert, wie sich die Fehlstellung im kieferorthopädischen Bereich darstellt, wie man das Problem löst, ob mit festen oder losen Spangen gearbeitet wird, wie die Spangen getragen werden müssen, wie lange die Behandlung dauert und wie sich die Kostensituation darstellt.
Wird jede Behandlung von der Krankenkasse bezahlt?
Eine Beratung wird von der Krankenkasse auf jeden Fall bezahlt. Ansonsten hängt die Kostenübernahme von der Ausprägung des Behandlungsbedarfes oder der Schwere der Fehlstellung ab. In Ausnahmefällen ist auch eine Behandlung bei über 18-jährigen Patienten versichert.
Warum soll ich mein Kind behandeln lassen, das hat es ja früher auch nicht gegeben?
Ziel der Kieferorthopädie ist es, dass sich Zähne, Kiefer und Funktion ( Atmung, Sprache, Beißen, Kauen, Schlucken) so entwickeln, wie es von der Natur vorgesehen ist. Daraus ergeben sich ein funktionstüchtiges Gebiss, ansprechende Anmutung und ein gesundes, schönes Lächeln, also Gesundheit und soziale Akzeptanz.
Arbeitet Ihre Praxis auch „biologisch“?
In der Berufsbezeichnung steckt der Begriff Orthopädie, was bedeutet, dass körpereigene Kräfte, Wachstumsvorgänge und Funktionen genutzt werden, um therapeutische Änderungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich zu bewirken.
Stimmt es, dass eine kieferorthopädische Behandlung eine Investition in die Zukunft ist?
Ja! Es ist eine Investition, die sich durch Erhalt des Gebisses lebenslang auszahlt.
Bei der Krankenkasse hat man mir erklärt, sie trage die gesamten Kosten. Stimmt das?
Ihre Krankenkasse zahlt für ein „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung. Zeitgemäße Zielsetzung und Mühewaltung sowie das Regelmaß überschreitende Leistungen werden nicht erstattet und müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Ist bei Privatversicherten die Kostenerstattung umfänglicher?
Das hängt in der Regel von der Art der abgeschlossenen Versicherung und der Versicherungsgesellschaft ab. Befragen Sie rechtzeitig, d.h. mit dem Kostenvoranschlag vor der Behandlung Ihre Krankenversicherung.
Stimmt es, dass in Ihrer Praxis großer Wert auf Mundhygiene und Prophylaxe gelegt wird?
Ja, unser Anspruch ist, Ihnen ein schönes Lächeln zu verschaffen - und das mit strahlenden und gesunden Zähnen. Denn gesunde Zähne sind immer auch gepflegte Zähne.